Gutachten

Albert V. Schlüter | zert. Sachverständiger für Schimmel- und Feuchteschäden

Aufbau eines Gutachtens

Ein Gutachten sollte nach Empfehlung des Schimmelleitfadens, herausgegeben vom  Umweltbundesamt, folgende Struktur aufweisen:

  •  Deckblatt/Einleitung
  •  Anlass der Untersuchungen
  •  Aufgabenstellung/Auftrag und Zweck des Gutachtens/Ziel der
    Messungen
  • Ortstermin und örtliche Feststellungen
  • Vorgehensweise/Messplanung/Messstrategie/Messverfahren
  • Probenahmeprotokolle
  • Untersuchungsergebnisse
  • Bewertung/Bewertungsgrundlagen
  • Zusammenfassung/Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
  • Anlagen und Dokumentation (z. B. Messprotokolle/Laborbefunde/
    Fotodokumentation/Bewertungsgrundlagen

Der Umfang eines Gutachtens hängt von der Aufgabenstellung ab. Er kann ca. 10 Seiten mit allen Anlagen  betragen, er kann auch 40 und mehr Seiten umfassen.

Garbage in – Garbage out.

Die Formulierung stammt aus dem Projektmanagement: damit wird ausgedrückt, dass ein schwammig formuliertes Lastenheft zu einem schwammigen Ergebnis führt, also die schriftliche, möglichst konkrete Formulierung des Projektziels aus Sicht des Auftraggebers unabdingbar für ein akzeptables Ergebnis ist.

Entscheidend ist die Formulierung der Fragestellung. Bei einem privat beauftragten Gutachten sollte man sich genügend Zeit nehmen, um die Aufgabenstellung konkret und klar abgegrenzt zu formulieren. Je unschärfer die Formulierung ist, desto mehr muss der Gutachter schreiben um alle Eventualitäten abzudecken.

Ein Beispiel:

Untersuchung des Schimmelbefalls in der Wohnung XY   oder

Feststellung der Ursache für den Schimmelbefall im Schlafzimmer, Nordseite, der Wohnung XY

Im ersten Fall muss die gesamte Wohnung untersucht und ggf. auch beprobt und labortechnisch untersucht werden. Wenn ich tatsächlich nur wissen will, warum der Schimmelbefall an der Nordwand des Schlafzimmers entstanden ist, wird bei der zweiten Fragestellung ein viel kompakteres Gutachten erstellt werden, welches naturgemäß dann auch günstiger ist.

Es ist immer empfehlenswert, gemeinsam mit Gutachter und Auftraggeber gründlich an der Formulierung der zu untersuchenden Fragestellung zu arbeiten und erst, wenn beide Seiten einander wirklich verstanden haben, mit der Erstellung zu beginnen.

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